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Allgemein: EuGH-Urteil zum Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover

Der EuGH hat sein Urteil zur vergaberechtlichen Beurteilung der Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover verkündet.

Das OLG Celle hat einen Rechtsstreit zu entscheiden zwischen der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord und der Region Hannover über die Rechtmäßigkeit der Übertragung von Aufgaben der Abfallentsorgung und -bewirtschaftung, mit denen die Region Hannover betraut war, auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover. In diesem Rahmen hat das Oberlandesgericht den EuGH um Auslegung der RL 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ersucht.

Mit seinem Urteil hat der EuGH dem OLG Celle wie folgt geantwortet:

Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der RL 2004/18/EG sei dahin auszulegen, dass es sich bei einer Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehe und auf deren Grundlage diese eine Satzung über die Gründung eines Zweckverbandes – einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – erlassen und dieser neuen öffentlichen Einrichtung Befugnisse zuweisen, die bisher diesen Körperschaften oblagen und fortan zu eigenen Aufgaben dieses Zweckverbands werden, nicht um einen öffentlichen Auftrag handele.

Eine solche die Erfüllung öffentlicher Aufgaben betreffende Kompetenzübertragung liege jedoch nur vor, wenn die Übertragung sowohl die mit der übertragenen Kompetenz verbundenen Zuständigkeiten als auch die damit einhergehenden Befugnisse betreffe, so dass die neuerdings zuständige öffentliche Stelle über eine eigene Entscheidungsbefugnis und eine finanzielle Unabhängigkeit verfüge.

Das vorlegende Gericht werde zu prüfen haben, ob dies der Fall ist.

Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 21.12.2016

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