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Arbeitsrecht: LAG Frankfurt: 7.000,00 EURO Schadensersatz wegen heimlicher Videoaufnahmen des Arbeitsgebers

Hessisches Landesarbeitsgericht – 7 Sa 1586/09:

Das LArbG Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 Euro verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte.