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Arbeitsrecht: Sabbatjahr: Nicht jeder hat Anspruch

Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber während eines Sabbatjahres.

Was genau ein Sabbatjahr ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist denkbar, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht und ruhend gestellt wird oder aber formal unterbrochen wird und der Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungsgarantie erhält.

Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

„Ein Anspruch besteht nur, wenn das zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder Kollektivvereinbarungen so festgeschrieben ist“, sagt Rechtsanwältin Dr. Barbara Reinhard, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Habe ich das Recht auf ein Sabbatjahr, wenn meinem Kollegen eines bewilligt wurde?

Auch das verneint Rechtsanwältin Dr. Reinhard für den Regelfall. „Fehlt es an einer einschlägigen Regelung, wird ein Sabbatjahr typischerweise individuell vereinbart.“ Eine solche Vereinbarung könne man nicht einfach auf jemand anderen übertragen. Es bestehe lediglich ein Anspruch darauf, bei exakt gleichem Sachverhalt nicht willkürlich ungleich behandelt zu werden.

Kann ich während des Sabbatjahres gekündigt werden?

Theoretisch ja. „Eine verhaltensbedingte Kündigung während des Sabbaticals ist unwahrscheinlich, da der Mitarbeiter nicht da ist und somit auch nichts falsch machen kann“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Reinhard. Denkbare wäre aber, dass ein Vergehen aus früherer Zeit während der Abwesenheit aufgedeckt werde und daraus die Kündigung folge. Wird jemand personenbedingt gekündigt, liegt das meist an einer Erkrankung. Auch das ist theoretisch während des Sabbaticals möglich. Gleiches gilt für betriebsbedingte Kündigungen.

Habe ich aus meinem Sabbatical einen Urlaubsanspruch?

„Das hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis unterbrochen wird oder weiter besteht. Im ersten Fall besteht kein Urlaubsanspruch – der Arbeitnehmer ist ja nicht angestellt“, sagt die Rechtsanwältin. Werde das Arbeitsverhältnis aber nur ruhend gestellt und erfolge zum Beispiel ein Ausgleich über ein Langzeitkonto, bestehe auch ein Urlaubsanspruch. Dies gelte jedenfalls für den gesetzlichen Anspruch zwingend.

Habe ich während des Sabbaticals weiterhin Versicherungsschutz?

Entscheidend sei auch hier, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestehe, ob die Freistellung über ein Zeitkonto abgedeckt werde und ob entsprechend auch längere Freistellungsphasen das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen entfalle der Versicherungsschutz – schließlich werde ja auch kein Geld eingezahlt. Wer hingegen Wertguthaben angespart habe, genieße auch während des Sabbaticals Versicherungsschutz.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Anwaltauskunft Nr. 33/2017 v. 04.12.2017

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