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Aus der Kanzlei: Amtsgericht spricht am 16.02.2015 Mandanten wegen § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – frei

Der Einsatzleiter eines Burgdorfer Sicherungsdienstes hatte meinen Mandanten, einem ehemaligen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angezeigt. Beide waren sich auf der A37 begegnet. Was dann passierte konnte nicht aufgeklärt werden. Der Einsatzleiter sei jedenfalls völlig verängstigt zur Polizei gefahren. Dort sei er von meinem Mandanten noch als Hurensohn bezeichnet worden. Ein Hauptkommissar hat das auch noch teilweise bestätigt. Das Gericht hat den Zeugen nicht geglaubt. Es stellt lapidar fest:

Die Tatbegebung konnte dem Angeklagten vorliegend nicht bewiesen werden, sodass Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgte.