Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg schreibt am 03.08.2016:
Sehr geehrter Herr von Boehn,
ich habe die gegen die … eingeleiteten Ermittlungen abgeschlossen.
Die Fahrerermittlung an Ihren/Ihre Mandanten/Mandantin diente ausschließlich zur Ermittlung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt des Begehens der Ordnungswidrigkeit. Es stellt somit keine Eröffnung des Verfahrens gegen Ihren/Ihre Mandanten/Mandantin dar. Daher kann und wird keine Einstellungsmitteilung erfolgen.
Weitere Ermittlungen werden nicht durchgeführt. Verfahren gegen Ihre Mandanin bzw. andere Personen werden nicht eröffnet.