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Aus der Kanzlei: Arzthaftungsprozeß: Landgericht Hannover prüft im Verfahren gegen Klinikum Region Hannover auf groben Behandlungsfehler

Der Mandant wurde von seinen Eltern am 09.06.2014 in das Klinikum Lehrte in die Notaufnahme gebracht. Weil er sich nicht mehr auf den Beinen halten konnte stellte man ihm dort einen Rollstuhl zur Verfügung. Er wurde dann wegen des Verdachts auf Schlaganfall in die neurologische Abteilung des Klinikum Nordstadt in Hannover verlegt.

Dort äußerte der aufnehmende Arzt den Verdacht der Hirnhautentzündung. Er meinte, das das aber sehr unwahrscheinlich sei. Der Mandant wurde ohne nähere Untersuchung als Migränepatient abgekanzelt und „rausgeworfen“.

Da er einen „Rechtsdrall“ hatte warf er seine Tasche über die linke Schulter und ging zum Bahnhof. Orientierungslos fuhr er statt nach Burgdorf nach Sehnde wo er seine Eltern anrief, die ihn dann abholten.

Nach dem Schlaganfall litt der Mandant an Depressionen und Selbstmordabsichten und mußte aus der Reha heraus in eine psychiatrische Anstalt verlegt werden.

Nach Ansicht des Mandanten steht fest, daß er am 09.06.2014 oder am Tag davor einen Schlaganfall des rechten Kleinhirns erlitten hat.  Das im Klinikum Nordstadt gemachte CT zeige infarkttypische Veränderungen.

Das Gericht hat über die Frage Gutachtenbeweis erhoben.