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Arbeitsrecht: Mindestlohn, Schluß mit unbezahlten Überstunden und Bereitschaftsdienst und Ausschlußfristen

Nach begründeter Meinung von Rechtsanwalt von Boehn gibt es keine einzige Stunde Arbeitszeit, die nicht wenigstens mit 8,50 EURO zu entgelten ist. Ausschlußfristen gelten insoweit nicht. Auch Bereitschaftsdienst mit 8,50 zu entgelten.

Tipp: Stunden aufschreien und nach Beendigung des Arbeitssverhältnisses aber innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Schluß eines Jahres geltend machen. Das lohnt sich.

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