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Aus der Kanzlei Personenschäden: Das barmherzige Friederikenstift Hannover will als Betreuungkosten 72,5 Cent pro Stunde zahlen

Rechtsanwalt von Boehn vertritt seit 24 Jahren eine junge Frau, die aufgrund eines groben Behandlungsfehlers während der Geburt eine hypoxischen Hirnschaden erlitten hat. Die Frau ist schwersten geistig und körperlich behindert, spastisch und epileptisch. Sie kann nicht sprechen, sich nicht fort bewegen, nicht sitzen, keine Nahrung selbständig zu sich nehmen. Seit ihrer Geburt wird sie von ihrer Mutter rund um die Uhr betreut und gepflegt. Laut gerichtlichen Gutachten im VerfahrenLandgericht Hannover 19 O 118/15 bedarf sie der 24-stündigen Betreuung, 730 Stunden monatlich abzüglich die Zeit der Unterbringung in einer Tagesförderstätte gleich 660 Stunden. Rechtsanwalt Piesker rechnet für ein halbes Jahr, also für 3960 Betreuungsstunden wie folgt:

„In dem durch die Klage geltend gemachten Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 30.07.2016 fallen insgesamt (50 Stunden im März+ 52 Stunden im April+ 48 Stunden im Mai + 52 Stunden im Juni =) 202 Stunden an. Daraus ergibt sich ein berechtigter Betrag in Höhe von (202 Std. x 8,00 € =) 1.616,00 €.

Im Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 30.06.2016 fallen insgesamt 17 Sonntage und 4 Feiertage an. Die tägliche Dauer der Betreuung der Klägerin durch deren Mutter muss mit maximal 12 Stunden in Ansatz gebracht werden. Daraus ergeben sich für die 21 Sonn- und Feiertage insgesamt höchstens (21 x 12 =) 252 Stunden.

Die Betreuungskosten für die Sonn- und Feiertage belaufen sich daher auf (252 Std. X 8,00 € =) 2.016,00 €.

Die Summe der Betreuungskosten beträgt somit (1.616,00 € + 2.016,00 € =)
3.632,00 €. In Höhe des darüber hinausgehenden Betrages ist die Klage unbegründet.“

Das Friederikenstift will die Mutter für ihre aufopferungsvolle Pflege, für 4 Erwerbsleben stündlich 0,917 EURO, 0,725 EURO netto entschädigen.

Der monatliche Entschädigung auf Basis des Mindestlohns in der Pflege beträgt 8200 EURO. Dieser Betrag hat Rechtsanwalt von Boehn eingeklagt.

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