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Aus der Kanzlei: Pro Concept – LV-Doktor muß Provisionen zurückzahlen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat keinen Zweifel, daß die aktuellen LV-Doktor-Prozeßbetreuungsverträge nichtig sind. Mit Spannung wird die Begründung des Gerichts erwartet. Rechtsanwalt von Boehn geht davon aus, daß dieses erste Urteil die Richtung gegen Pro Concept vorgibt und alle LV-Doktor-Kunden ihr Geld zurückverlangen können.