Das Amtsgericht Düsseldorf hat keinen Zweifel, daß die aktuellen LV-Doktor-Prozeßbetreuungsverträge nichtig sind. Mit Spannung wird die Begründung des Gerichts erwartet. Rechtsanwalt von Boehn geht davon aus, daß dieses erste Urteil die Richtung gegen Pro Concept vorgibt und alle LV-Doktor-Kunden ihr Geld zurückverlangen können.
Aus der Kanzlei: Pro Concept – LV-Doktor muß Provisionen zurückzahlen
Schlagwörter:Aus der KanzleiPro Concept AG; LV-DoktorSchadenersatzrechtVerbraucherrechtVersicherungsrecht