Zum Inhalt springen

Aus der Kanzlei: Verkehrsrecht: Machen Sie dem KFZ-Gutachter Vorgaben wenn Sie ein älteres beschädigtes Auto haben

KFZ-Gutachter legen in ihren Schadengutachten die vom Hersteller vergebenen Stundenverrechnungssätze und die Preise für Originalersatzteile zugrunde. Sie würden so aber nicht reparieren. Sie würden eventuell gebrauchte Teile oder Teile aus dem Versandhandel z.B. über daparto.de einkaufen und das Fahrzeug bei Ihrer günstigen Werkstatt reparieren lassen. Die Reparatur ist dann altersentsprechend fachgerecht und sie laufen nicht so schnell Gefahr, daß ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, der für den Versicherer weitaus günstiger ist.

Dass hat noch einen weiteren Vorteil: Der Versicherer zahlt die Reparatur innerhalb der 130 % Regel des BGH. Die hohen Verrechnungssätze zahlt der Versicherer sowieso nicht. Denn der Versicherer zahlt die hohen Verrechnungssätze nur, wenn das Fahrzeug lückenlos bei einer herstellergebundenen Vertragswerkstatt gewartet und repariert wurde. Wer macht das denn?

Schreibe einen Kommentar