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Aus der Kanzlei: Verkehrsrecht: Ordnungswidrigkeiten: Vorsicht Fahrtenbuchauflage droht!

Die Ordnungsbehörden in Niedersachen scheinen ihre Verwaltungspraxis geändert zu haben. Während bis 2016 so gut wie keine Fahrtenbuchauflagen erteilt wurden, ist in allen hier bekannten Fällen, in denen kein Täter ermittelt wurde, das Führen eines Fahrtenbuchs angeordnet worden. Dagegen kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Das dauert. Die Anordnung wird in der Regel abgelaufen sein bevor das Gericht sich überhaupt inhaltlich mit der Klage beschäftigt hat.

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