Zum Inhalt springen

Aus der Kanzlei: Straßenreinigungssatzung der Stadt Burgdorf rechtswidrig

Auf eine Klage gegen diverse Straßenreinigungsbescheide vor dem Verwaltungsgericht Hannover hebt die Stadt Burgdorf ihre Bescheide auf und erstattet die Beiträge. Grund: Der Eigenanteil der Stadt ist rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht hatte in einem Parallelverfahren gegen die Stadt Barsinghausen entschieden, daß der Eigenanteil begründet werden muß. Das haben weder Burgdorf noch Barsinghausen getan.

Schlagwörter:

Schreibe einen Kommentar