Übrigens: Sie müssen nicht langjährig rechtsschutzversichert sein. Deckungsschutz besteht, wenn die Rechtsschutzversicherung nur 3 Monate vor Ablehnung der Ansprüche durch den Lebensversicherer oder Zurückweisung des Widerspruchs nach § 5 a VVG aF bestand. Rufen Sie Rechtsanwalt von Boehn an, wenn Sie Fragen dazu haben.