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Haftungsrecht: Landgericht Lüneburg weist Klage der Volkswagen AG ab

Die Volkswagen AG hatte eine Klage gegen eine Amateurreiterin eines Reitervereins in Celle erhoben. VW machte die Kosten der Lohnfortzahlung von über 5.000,00 Euro geltend. Die Amateurreiterin hatte sich aus Gefälligkeit bereit erklärt, ein Pony Korrektur zu reiten. Nach zwei Monaten ist die Halterin – Mitarbeiterin bei VW – beim ersten Versuch, auf das Pony aufzusteigen, gestürzt und hatte sich den Fuß gebrochen.

Die Rechtsanwälte von VW stellten sich auf den Standpunkt, es würde ein Werkvertrag vorliegen und die Reiterin schulde den Erfolg – ein artiges Pony -, was seine Besitzerin nicht abwirft.  Dem ist das Gericht nicht gefolgt und hat zu Recht festgestellt, daß die Besitzerin für ihr Pferd allein verantwortlich ist.

Es bleibt abzuwarten, ob VW in Berufung geht. Davon kann ich nur abraten.

Landgericht Lüneburg – Urteil vom 25. Oktober 2012 – 10 O 5/12

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
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