Zum Inhalt springen

Arbeitsrecht: Nachträgliche Urteilsschelte: Keine Honorarprofessur für Richter wegen „Emmely-Urteil“

Das LArbG Berlin-Brandenburg kritisiert die Entscheidung des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin eine Honorarprofessur für einen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht allein wegen seiner Mitwirkung am „Pfandbon-Urteil“ abzulehnen.

Der Fall „Emmely“ war ein Arbeitsrechtsstreit um die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin einer Supermarktkette, der 2009 bundesweit ein kontroverses Medienecho erregte und eine gesellschaftliche Diskussion zu Bagatellkündigungen hervorrief. Der Vorsitzende Richter am LArbG Berlin-Brandenburg hatte im Jahr 2008 in erster Instanz an diesem sog. „Pfandbon-Urteil“ mitgewirkt. Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat nach Presseberichten die Ernennung des Vorsitzenden Richters am LarbG Berlin-Brandenburg allein deswegen abgelehnt, weil er an dem Urteil mitgewirkt und die Kündigungsschutzklage der betroffenen Arbeitnehmerin abgewiesen hatte.

Richterinnen und Richter haben sich als Vertreter der „Dritten Gewalt“ einer Diskussion ihrer Tätigkeit zu stellen, so das LArbG Berlin-Brandenburg. Eine Urteilskritik sei nicht nur zulässig, sondern wünschenswert. Die genannte Entscheidung des Akademischen Senats stellt jedoch nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters dar, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werde. Sie schadee nicht nur der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre.

Quelle: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/15 v. 27.10.2015

Schlagwörter:

Die Kommentarfunktion ist deaktiviert.