Zum Inhalt springen

  Erwerbsunfähigkeitsrente

Telefon: 0511 3003780

WhatsAppChat: 0151 56504553

E-Mail: info@von-boehn.de

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern gezahlt. Daneben bieten Versicherer private Erwerbsunfähigkeitsrentenversicherungen an. Nach der gesetzlichen Definition ist voll erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Sie decken also ein viel geringeres Risiko als die Berufsunfähigkeitsversicherung ab.

Personengroßschäden oder schwere Krankheiten führen häufig zum teilweisen oder vollen Erwerbsunfähigkeit. Dem Geschädigten wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, Arbeitslosengeld erhält er nicht, da dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Berufsgenossenschaft

Sie haben ein Arbeitsunfall erlitten oder leiden an einer Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Die Berufsgenossenschaft (BG) nimmt sich der Sache an und zahlt Verletztengeld. In der Regel stellt sie dann ihre Leistungen ein, weil sie meint, es bestehe keine Verletzungsfolge aus dem Arbeitsunfall mehr. Die noch bestehenden Beschwerden sein auf Verschleiß oder Arthrose zurückzuführen. Sie zahlt nicht mehr. Die Prozesse gegen die Berufsgenossenschaft können Jahre dauern, einen hier vertretener Fall läuft schon seit 2002. Ein Ende ist nicht absehbar. Die rückständige Rente hat sich auf mehr als eine halbe Million Euro summiert.

Deutsche Rentenversicherung und Erwerbsunfähigkeit

Die Krankenversicherung will Sie aussteuern, und zwingt sie, einen Reha-Antrag zu stellen. Andernfalls wird sie Leistung einstellen. Verläuft diese erfolglos, dann gilt er als Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Selbstverständlich erhalten Sie die Leistungen, wenn sie nach Ablauf der Frist einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt haben. Damit sind sie auf das Abstellgleis geschoben. Die Erwerbsunfähigkeitsrente reicht für nichts.

Arbeitsagentur

Auch die Arbeitsagentur hat die Möglichkeit, sie zu zwingen, einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu zahlen. Tun sie das nicht, dann stellt sie ihre Leistung ein.

Private Unfallversicherung

Sie kann die dauernde Invalidität nicht feststellen, möglicherweise wird die Frist zur Einreichung der ärztlichen Stellungnahme versäumt. Manchmal versäumt auch der Arbeitgeber diese Frist. Die Einhaltung obliegt ihm als Versicherungsnehmer.

Krankentagegeld und Erwerbsunfähigkeit

Die Krankentagegeldversicherung lehnt die Leistung ab, da der Geschädigte absehbar dauern berufsunfähig ist. Die Haftpflichtversicherer des Schädigers wendet Verletzung der Schadensminderungspflicht ein, weil eine von der Deutschen Rentenversicherung angebotene Umschulung erfolglos blieb.  Der schadensrechtliche Aspekt des Erwerbsschadens ist also nur ein Teil der auftretenden Probleme.

Gesetzlicher Forderungsübergang bei Erwerbsunfähigkeit

Hat der Sozialversicherungsträger Leistungen erbracht, muß der Verletzte Anspruchsübergänge per Gesetz beachten, die zum Verlust der Aktivlegitimation führen. Es ist auf eine Rückabtretung zu achten, soweit der Geschädigte daran ein berechtigtes Interesse hat, z. B. bei arbeitsrechtlichen Klagen gegen den Arbeitgeber, wenn statt Entgelt Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Bei Anspruchsübergang ist zusätzlich das Quotenvorrecht zu beachten, etwa wenn den Geschädigten eine Mitschuld trifft.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung treffen anstelle eines (bedingungslosen) Anerkenntnisses Vereinbarungen mit dem Versicherungsnehmer. Danach werden – regelmäßig für befristete Zeiträume – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Leistungen erbracht. Eine solche Vereinbarung ist risikoreich für den Versicherungsnehmer und sollte nur mit Hilfe eiens Rechtsanwaltes abgeschlossen werde.

Welcher Fachanwalt ist zuständig

Die Szenarien verdeutlichen, dass die Bearbeitung von Fällen der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auf Seiten des Geschädigten viel komplizierter ist als auf Seiten der Versicherer und für den Anwalt mit großen Haftungsrisiken behaftet. Rechtsanwalt von Boehn meint, dass die Kombination der gewählten Fachanwälte Arbeitsrecht und Verkehrsrecht und die Spezialisierung auf Versicherungsrecht sachgerecht für die Bearbeitung derartiger Fälle ist.

Anhaltspunkte.de

Auf dieser Seite finden Sie:

medizinische Sachverständige,

  • Prozessbevollmächtigte,
  • Behindertenvertreter
  • und alle, die mit
  • dem Schwerbehindertenrecht,
  • der Krankenversicherung,
  • der Pflegeversicherung,
  • der Rentenversicherung sowie
  • der Unfallversicherung zu tun haben,

wichtige und ständig aktualisierte Informationen.

https://von-boehn.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht

Telefon Hannover: 0511 3003780
Telefon  Burgdorf: 05136 88660