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Kostenlose Beratung

  • Erste telefonische Beratung persönlich und kostenlos Sie stellen Fragen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn versucht mit Ihnen eine Lösung des Problems. Dafür entstehen keine Kosten.
  • Verständliche Sprache und Aufklärung Deshalb bespricht Rechtsanwalt Bernhard von Boehn mit Ihnen ausführlich und für Sie nachvollziehbar die Erfolgsaussichten und die verschiedenen Möglichkeiten des Vorgehens. Wenn Eile geboten ist wird er sofort tätig, ohne vorherigen Termin.
  • Aufklärung über Erfolgsaussichten Rechtsanwalt von Boehn bespricht zu Beginn des Mandats und im Verlaufe
    des Mandats die Erfolgsaussichten und das damit verbundene Kostenrisiko.
  • Aufklärung bei Vergleichen Dann haben Sie eine ausreichende Grundlage zu entscheiden, welche Verfahrensweise Sie wünschen und welche Kostenrisiken Sie eingehen möchten. Rechtsanwälte können den Ausgang eines Prozesses so gut wie nie mit absoluter Sicherheit voraussagen. Auch die Entscheidung, ob ein Vergleich angenommen werden sollte oder nicht, obliegt allein Ihnen. Die Rechtsanwälte können nur die Vor- und Nachteile, die einzelnen Regelungen des Vergleichs und die Kostenfolgen erläutern. Auf dieser Grundlage müssen die Mandanten dann entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen wollen oder nicht. Wenn sie diese Entscheidung später bereuen sollten, können
    sie dies nicht einfach den Rechtsanwälten anlasten.
  • Kein Abfindungsvergleich Grundsätzlich rät Rechtsanwalt von Boehn Zukunftschäden nicht abzufinden.
  • Klärung der Kosten Gebührenstreitigkeiten entstehen erst gar nicht, weil einerseits die Mandanten gleich zu Beginn des Mandats konkret nachden voraussichtlich entstehenden Kosten fragen und andererseits die  Rechtsanwalt von Boehn – gegebenenfalls auch unaufgefordert – Ihnen die voraussichtlich entstehenden Kosten erläutert. Dazu reicht aus hiesiger Sicht der allgemeine Hinweis, dass sich die
    Rechtsanwaltskosten nach dem Gegenstandswert berechnen, nicht aus. Denn allein danach
    können Sie in der Regel nicht abschätzen, wie hoch die voraussichtlichentstehenden Kosten sein werden. gleich zu Beginn des Mandats werden Kostenoffen und konkret zu besprechen, überwiegend aucuh beziffert.
  • Keine Vergütungsvereinbarungen Sie sind ein Ärgernis und werden nicht abgeschlossen. Die gesetzlichen Gebühren sind ausreichend.

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