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Lebensversicherungen: Rechtsanwalt von Boehn übt für Sie „Ewiges Rücktrittsrecht“ aus

Sie haben eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und beabsichtigen zu kündigen oder haben bereits gekündigt. Dann verlieren sie viel Geld oder haben es bereits verloren.

Dann bietet Ihnen die brandneue Entscheidung des EuGH die Möglichkeit, die gesamten Beiträge einschließlich Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erfolgreich zurückzufordern. Rufen Sie Rechtsanwalt von Boehn an wenn Sie weitere Informationen zu Ihren Verbraucherrechten nach der neuesten Rechtsprechung des EuGH wünschen.

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