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Tagesschau Stand: 07.05.2014 16:01 Uhr: EXIT-OPTION FÜR LEBENSVERSICHERTE

Wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann grundsätzlich aus seinem Vertrag aussteigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 76/11), der damit ein Urteil des Luxemburger EuGH vom Dezember bestätigte. Die Auswirkungen des Urteils sind allerdings schwer einzuschätzen. Das liegt unter anderem daran, dass in einem weiteren Urteil erst noch entschieden werden muss, welche finanziellen Abstriche der Kunde in Kauf nehmen muss.

In dem konkreten Einzelfall ging es um einen Mann, der 1997 eine private Rentenversicherung abgeschlossen hatte und diese zehn Jahre später rückabwickeln wollte. Die Allianz zahlte ihm jedoch nur den üblichen Rückkaufswert, der bei einer vorzeitigen Kündigung fällig wird – und der in aller Regel deutlich unter dem eigentlichen Wert der Versicherung liegt. Der Kunde beharrte jedoch, sämtliche Beiträge zurückerstattet zu haben. Seine Begründung: Die Allianz habe versäumt, ihn ausreichend über sein Rücktrittsrecht zu informieren.

Link: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/lebensversicherungen108.html

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