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Versicherungsrecht: BGH zur GAG-Versicherung zur über den Wiederbeschaffungswert hinausgehenden Entschädigung

AVB Kraftfahrzeugversicherung (hier AKB 09/2009 A.2.6.2 und A.2.6.3)

1. Zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs. 2. Nach der Klausel

„Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Ent- schädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahr- zeugs verwendet wird.“

beginnt die Frist nach der Feststellung der Entschädigung, zu laufen.

BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 – IV ZR 193/15 – OLG Celle
LG Hannove

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