Zum Inhalt springen

Versicherungsrecht: Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Feb. 2015: Lebensversicherung richtig kündigen

Nach einem Beschluss des BVerfG vom 2. Feb. 2015 kann es treuwidrig sein, wenn nach der Kündigung Widerspruch bei zutreffender Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a.F. erhoben wird. Dann kann die Ausübung des Widerspruchsrechts rechtsmißbräuchlich sein. Tappen Sie nicht in diese Falle. Rechtsanwalt von Boehn berät Sie zuverlässig über Ihre Möglichkeiten, wenn eine Lebensversicherung kündigen wollen oder bereits gekündigt haben.

Rechtsanwalt von Boehn vertritt Sie auch gegen die „Proconcept AG – LV-Doktor“. Hier werden Verfahren auf Rückforderung von Provisionen erfolgreich abgeschlossen. Weiter werden Schadensersatzansprüche geprüft, wenn „Proconcept AG – LV-Doktor“ seine Versprechungen wie folgt wörtlich nicht eingehalten hat:

„Wir kündigen Ihre Lebens- oder Rentenversicherung

und fordern alle eingezahlten Beiträge zurück!

Sie erhalten sofort bis zu
20% mehr Rückkaufswert als Kaufpreis

von LV-Doktor und haben zusätzlich die Möglichkeit einen weiteren Betrag in Höhe der insgesamt eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen!“
Sind Sie mit Proconcept AG – LV-Doktor unzufrieden, melden Sie sich. Rechtsanwalt von Boehn berät sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten.