Unser Grundsatz: Faire und transparente Vergütung
Die Kosten meiner Tätigkeit richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung Ihres Falles. Als Rechtsanwalt bin ich an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden, das die gesetzlichen Mindest- und Höchstgebühren regelt.
Unser Ziel: In jedem Fall streben wir an, die Kostentragung durch Dritte zu erreichen – damit Sie am Ende möglichst wenig oder gar nichts selbst zahlen müssen.
So können Ihre Kosten übernommen werden
| Möglichkeit | Wer zahlt? | Voraussetzung |
| Erfolgreiche außergerichtliche Tätigkeit | Ihr Gegner | Gegner erkennt Anspruch an oder vergleicht sich |
| Rechtsschutz-versicherung | Ihre Versicherung | Bestehende Police, Deckungszusage |
| Beratungshilfe | Der Staat | Geringes Einkommen, außergerichtliche Beratung |
| Erfolgreiche Prozessführung | Ihr Gegner | Obsiegen im Prozess |
| Prozesskostenhilfe | Der Staat | Geringes Einkommen, Erfolgsaussichten |
| Verfahrenskostenhilfe | Der Staat | Familienrechtliche Verfahren |
Erfolgreiche außergerichtliche Tätigkeit
Der eleganteste Weg zur Kostenübernahme: Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich durch, sodass der Gegner die Kosten trägt.
- Bei Verkehrsunfällen: Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Ansprüchen auch die Anwaltskosten
- Bei Verzug: Wer in Verzug ist, muss auch die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen (§ 286 BGB)
- Bei Vergleich: Häufig werden im Rahmen eines Vergleichs auch die Anwaltskosten übernommen
Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann übernehmen wir die komplette Abwicklung:
- Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie
- Wir rechnen direkt mit Ihrem Versicherer ab
- Sie müssen nicht in Vorleistung treten
- Bei Ablehnung: Wir setzen Ihren Deckungsanspruch durch (Stichentscheid, Ombudsverfahren, Deckungsklage)
Ihr Recht: Nach § 127 VVG haben Sie freie Anwaltswahl. Lassen Sie sich nicht an „Partneranwälte“ der Versicherung verweisen.
Beratungshilfe
Für Personen mit geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten einer außergerichtlichen Rechtsberatung:
Voraussetzungen
- Geringes Einkommen: Sie können die Kosten nicht selbst aufbringen
- Keine Rechtsschutzversicherung: Oder diese deckt den Fall nicht ab
- Keine Mutwilligkeit: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen
So funktioniert es
Sie beantragen beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Schein kommen Sie zu mir – Sie zahlen dann nur eine Eigengebühr von 15 Euro.
Prozesskostenhilfe (PKH)
Für gerichtliche Verfahren gibt es die Prozesskostenhilfe – der Staat übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten:
Voraussetzungen
- Bedürftigkeit: Geringes Einkommen und Vermögen
- Hinreichende Erfolgsaussichten: Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben
- Keine Mutwilligkeit: Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein
Vorteil: Bei Bewilligung von PKH zahlen Sie keine Gerichtskosten und keine Anwaltskosten – oder nur geringe Raten je nach Einkommen. Auch bei Verlust des Prozesses sind Sie vor den Kosten des Gegners weitgehend geschützt.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
In familienrechtlichen Verfahren (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht) heißt die staatliche Unterstützung Verfahrenskostenhilfe. Die Voraussetzungen entsprechen der Prozesskostenhilfe.
Die Erstberatung: Ihr Einstieg
In einem ersten Gespräch klären wir:
- Wie ist die Rechtslage in Ihrem Fall?
- Welche Erfolgsaussichten bestehen?
- Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es?
- Mit welchen Kosten müssen Sie im schlimmsten Fall rechnen?
Transparenz: Bevor wir tätig werden, erhalten Sie eine klare Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten und den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Fragen zu Kosten und Kostenübernahme?
Rufen Sie an – wir klären gemeinsam, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt.
Telefon Hannover: 0511 30 03 78 00
Telefon Burgdorf: 05136 8866-0
Rechtsgrundlagen
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- 127 VVG (Freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung)
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- § 114 ff. ZPO (Prozesskostenhilfe)
- 76 FamFG (Verfahrenskostenhilfe)
Kanzlei von Boehn | Rechtsanwalt Bernhard von Boehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Hannover/Burgdorf