Wenn ein Unfall das Leben verändert, geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Bei schweren Personenschäden (Großschäden) stehen Millionenbeträge für Pflege, Verdienstausfall und Ihre lebenslange Absicherung auf dem Spiel. Wir kämpfen für Ihre „Totalreparation“.
Was ist ein schwerer Personenschaden (Großschaden)?
In der Versicherungsmedizin und im Schadensersatzrecht spricht man von einem Großschaden, wenn ein Ereignis die finanzielle Existenz des Geschädigten dauerhaft bedroht und Schadenssummen verursacht, die weit über das Übliche hinausgehen.
Während Versicherer intern oft schon ab 50.000 € bis 100.000 € von einem Großschaden sprechen, beginnen die für uns relevanten „echten“ Großschäden oft erst im Millionenbereich. Medizinisch sind dies meist Verletzungen mit einem MAIS-Wert von 3+ (Maximum Abbreviated Injury Scale).
Typische Indikator-Verletzungen für Großschäden sind:
- Schwere Schädel-Hirn-Traumata (SHT Grad II und III)
- Querschnittslähmungen (Paraplegie und Tetraplegie)
- Amputationen großer Gliedmaßen
- Polytraumata (Mehrfachverletzungen)
- Schwere Verbrennungen
Die ökonomische Realität: Warum Schmerzensgeld nur die Spitze des Eisbergs ist
Viele Betroffene fokussieren sich zunächst auf das Schmerzensgeld. Doch bei schwersten Verletzungen macht dieses oft nur 2 % bis 5 % des Gesamtschadens aus. Die wahren „Titanen“ der Schadensbilanz sind die laufenden Kosten, die über Jahrzehnte anfallen.
Unsere Kanzlei analysiert Ihren Fall nicht nur juristisch, sondern versicherungsmathematisch. Wir berechnen Ihren Kapitalbedarf für 30, 40 oder 50 Jahre – unter Berücksichtigung von Inflation (medizinischer Trend) und Zinsentwicklung.
1. Der Titan „Pflegekosten“ (Vermehrte Bedürfnisse)
Dies ist die mit Abstand größte Position. Versicherer versuchen oft, Geschädigte auf kostengünstige „24-Stunden-Pflegekräfte“ (z. B. aus Osteuropa) zu verweisen. Bei schwersten Verletzungen (z. B. Beatmungspflicht) ist dies jedoch medizinisch unvertretbar und oft rechtswidrig.
- Der Anspruch: Examiniertes Fachpersonal im Schichtsystem (3,5 bis 5 Vollzeitkräfte nötig).
- Die Realität 2025: Durch Tariftreuegesetze und Pflegekräftemangel liegen die Kosten für eine echte 24h-Intensivpflege oft bei über 56.000 € pro Monat.
- Das Volumen: Auf 30 Jahre hochgerechnet ergibt sich allein hier ein Kapitalbedarf von fast 20 Millionen Euro.
2. Der Titan „Erwerbsschaden“
Wir fordern nicht nur den Ersatz Ihres aktuellen Netto-Gehalts. Das Schadensersatzrecht verlangt eine Prognose Ihrer beruflichen Entwicklung ohne den Unfall.
- Hätten Sie Karriere gemacht?
- Wären Sie befördert worden?
- Wie sieht Ihre Altersvorsorge aus? Zudem muss der Versicherer Steuernachteile ausgleichen (Bruttolohnmethode), damit Sie netto so gestellt sind, als wäre der Unfall nie passiert.
3. Der Titan „Haushaltsführungsschaden“
Oft vergessen, aber finanziell enorm: Wer führt Ihren Haushalt, wenn Sie es nicht mehr können? Auch wenn Familienangehörige die Pflege und Hausarbeit übernehmen, haben Sie Anspruch auf Geldersatz („normativer Schaden“).
- Beispiel: Eine junge Mutter mit Querschnittslähmung fällt für 30–40 Stunden Hausarbeit pro Woche aus.
- Wert: Bei einem fiktiven Stundenlohn von 16 € netto summiert sich dies über 40 Jahre auf über 1,15 Millionen Euro.
Strategie der Versicherer vs. Ihre Rechte
Versicherer sind Wirtschaftsunternehmen. Ihr Ziel ist die „Schadenminimierung“. Bei Personengroßschäden arbeiten spezialisierte Abteilungen daran, Rückstellungen zu reduzieren.
- Unterregulierung: Angebote für schnelle Abfindungsvergleiche, die auf den ersten Blick hoch wirken (z. B. 500.000 €), aber die lebenslangen Pflegekosten bei weitem nicht decken.
- Reha-Management: Versicherer schalten oft eigene Reha-Dienste ein. Vorsicht: Achten Sie auf den Code of Conduct. Reha-Management muss unabhängig sein und darf nicht primär der Kostensenkung dienen. Wir stellen sicher, dass medizinische Top-Versorgung Vorrang vor Sparmaßnahmen hat.
- Regress-Fallen: Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) holen sich ihre Kosten beim gegnerischen Versicherer zurück. Wenn die Deckungssumme der Police nicht reicht (z. B. nur 3 oder 8 Mio. €), kann ein Verteilungskampf entstehen. Wir sichern Ihr „Quotenvorrecht“ als Geschädigter.
FAQ: Häufige Fragen zu Personengroßschäden
Warum Kanzlei von Boehn?
Wir verstehen nicht nur das Recht, wir verstehen die Versicherungsmathematik und Medizin. Bei Personengroßschäden verhandeln wir nicht über „Schmerzen“, sondern über Kapitalbedarf, Pflegesätze und Inflationsschutz.
- Spezialisierung: Ausschließlicher Fokus auf schwerste Personenschäden.
- Netzwerk: Zugang zu unabhängigen medizinischen Gutachtern und Reha-Experten.
- Durchsetzungskraft: Wir kennen die Reservierungspolitik der Versicherer und akzeptieren keine faulen Kompromisse.
Sichern Sie Ihre Zukunft. Lassen Sie uns Ihren Fall unverbindlich prüfen.