Arbeitsrecht: ArbG Bonn: Hunde am Arbeitsplatz?
Das ArbG Bonn hat entschieden, dass ein in der Forstverwaltung arbeitendes Ehepaar dem Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume zu bringen, nicht folgen muss. Bei dem Arbeitgeber handelt es sich um das Land Nordrhein-Westfalen. Das Ehepaar arbeitet in der regionalen Forstverwaltung und bringt schon seit Jahren mit Duldung des Arbeitgebers … Arbeitsrecht: ArbG Bonn: Hunde am Arbeitsplatz? weiterlesen
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