Das BSG hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit Schauspieler in die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) geführte Vermittlungskartei aufnehmen muss. Die klagende Schauspielerin ist nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung an der privaten Filmschauspielschule Berlin berechtigt, die Berufsbezeichnung Schauspielerin zu führen. Sie hatte sich um Aufnahme in die Schauspielerkartei der ZAV beworben und hierfür … Arbeitsrecht: BSG: Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit weiterlesen
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