Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Einhaltung der Ruhezeit auch vor Betriebsratssitzung

Das BAG hat entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten außerhalb seiner Arbeitszeit tagsüber an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt ist, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag gewährleistet ist, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen … Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Einhaltung der Ruhezeit auch vor Betriebsratssitzung weiterlesen