Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf: Verkehrssicherungspflicht: Sturmschaden an Auto des Arbeitnehmers
Das LArbG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Schaden erstatten muss, der durch einen Großmüllbehälter während eines Sturmes an dem auf dem Betriebshof geparkten PKW eines Arbeitnehmers entstanden ist. Am 05.05.2015 parkte der Arbeitnehmer sein Fahrzeug auf dem Betriebshof seiner Arbeitgeberin, der beklagten Gemeinde. Diese hatte den Mitarbeitern gestattet, ihre Wagen dort während der … Arbeitsrecht: LAG Düsseldorf: Verkehrssicherungspflicht: Sturmschaden an Auto des Arbeitnehmers weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden