Arzthaftung: OLG Hamm: Schmerzensgeld wegen Nichterkennung eines Kompartmentsyndroms

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Hausarzt seinem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen muss, wenn er nach einer unfallbedingten Gipsschienenbehandlung bei dem Patienten Symptome eines Kompartmentsyndroms grob fahrlässig übersehen und der Patient infolge des Arztfehlers seinen rechten Unterarm verloren hat. Der seinerzeit 48 Jahre alte Kläger erlitt im Mai 2012 … Arzthaftung: OLG Hamm: Schmerzensgeld wegen Nichterkennung eines Kompartmentsyndroms weiterlesen