Beamtenrecht: BVerwG: Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten
Das BVerwG hat entschieden, dass Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus zu arbeiten, hierfür von ihren Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen können. Könne der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen Jahresfrist erfüllen, so bestehe ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs … Beamtenrecht: BVerwG: Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten weiterlesen
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