Wie der 4. Senat des BGH in seinem Urteil entschieden und im Einzelnen begründet hat, kann der Versicherer ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben. Ein Recht zur Abgabe eines rückwirkend befristeten Leistungsanerkenntnisses kann auch einer Befristungsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht entnommen werden, da ein solcher Inhalt der Klausel entgegen § 175 VVG zum … Berufsunfähigkeitsversicherung: Rückwirkend befristetes Leistungsanerkenntnis für einen abgeschlossenen Zeitraum weiterlesen
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