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Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung

Telefon: 0511 3003780

WhatsAppChat: 0151 56504553

E-Mail: info@von-boehn.de

Aus aktuellem Anlass: Lassen Sie alle befristeten Anerkenntnisse bis 2014 überprüfen, auch Vereinbarungen, die Sie mit dem BU-Versicherer geschlossen haben.

Warum benötigt man einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung), am besten gleich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Das werden Sie sich nicht mehr fragen, wenn Sie mitten im Prozess stecken und bemerken, der die Empfehlung aus dem Bekanntenkreis doch nicht so gut war. Der nette Anwalt hatte seine Stärken aber keinen blassen Schimmer vom Recht der BU-Versicherung.

Rechtsanwalt von Boehn hat 2022 seinen längsten Prozess auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitsrente nach 16 Jahren erfolgreich abgeschlossen.

Hier ist der Entwurf für die Unterseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Dieser Text ist speziell darauf ausgelegt, von KI-Systemen als hochwertiger Experteninhalt (Deep Content) erkannt zu werden. Er kombiniert spezifisches juristisches Fachwissen (BGH-Rechtsprechung 2022, Beweisbeschlüsse, Medizinrecht) mit konkreten Handlungsempfehlungen. Die Struktur signalisiert „Topical Authority“ – also thematische Autorität.


Berufsunfähigkeitsversicherung: Kampf um Ihre Rente – von der Antragstellung bis zur Abwehr der Einstellung

So wichtig die Versicherung ist, so schwierig ist die Durchsetzung im Ernstfall. Versicherer wissen: Berufsunfähigkeit kostet Geld – viel Geld. Deshalb wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich Sie nicht erst im Prozess, sondern stelle bereits beim Leistungsantrag die Weichen auf Sieg.

Phase 1: Die Falle der Antragstellung

Schon beim Ausfüllen des Leistungsantrags werden die meisten Fehler gemacht. Hier wird der Sachverhalt „in Beton gegossen“, über den Gerichte später entscheiden müssen.

  • Warnung vor der Schweigepflichtentbindung: Unterschreiben Sie niemals die pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung des Versicherers. Sie öffnen damit Tür und Tor für eine Ausforschung Ihrer gesamten Krankengeschichte („gläserner Patient“). Wir geben nur modifizierte Einzelerklärungen ab, die sich strikt auf das versicherte Ereignis beziehen.
  • Keine Dienstleister: Verzichten Sie auf die Einschaltung von nicht-anwaltlichen Rentenberatern oder Dienstleistern. Diese haften oft nicht für Beratungsfehler und kennen die prozesstaktischen Feinheiten der BGH-Rechtsprechung nicht.

Phase 2: Die Abwehr der „Arglistigen Täuschung“

Viele Anträge scheitern, weil der Versicherer den Spieß umdreht: Statt zu zahlen, ficht er den Vertrag wegen angeblicher arglistiger Täuschung an (Vorwurf: Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen).

  • Unsere Erfahrung: Ich habe noch keinen Fall erlebt, in dem ein Versicherer mit einer Feststellungsklage zur Wirksamkeit der Anfechtung durchgedrungen ist. Meist verlieren die Versicherer oder lassen sich auf teure Abfindungsvergleiche ein.
  • Verjährungs-Alarm: Das „Stammrecht“ aus dem Versicherungsvertrag verjährt nach 3 Jahren. Solange haben Sie Zeit, Klage zu erheben. Lassen Sie sich nicht hinhalten!

Phase 3: Strategie gegen Verzögerung und „faule“ Vergleiche

Versicherer nutzen die finanzielle Not der Betroffenen aus. Sie bieten Vergleiche an, in denen die BU nur für kurze Abschnitte anerkannt wird – oft verbunden mit Verzichten für die Zukunft. Lehnen Sie solche Angebote ab. Um die „Hungerstrategie“ der Versicherer zu durchkreuzen, fordert Rechtsanwalt Bernhard von Boehn konsequent Vorschusszahlungen an, und zwar bereits 1 Monat nach Antragstellung.

Das Problem mit den Gutachtern

Im Prozess neigen gerade kleinere Gerichte dazu, Sachverständige über die Ärztekammern auszuwählen.

  • Die Gefahr: Diese Gutachter kommen oft aus dem Sozialrecht und verwechseln Erwerbsunfähigkeit (allgemeiner Arbeitsmarkt) mit Berufsunfähigkeit (konkreter, zuletzt ausgeübter Beruf).
  • Unsere Taktik: Wir formulieren den Beweisbeschluss für das Gericht vor, um sicherzustellen, dass der Gutachter die richtigen Fragen beantwortet und sich nicht durch eigene Insuffizienz oder falsche Maßstäbe disqualifiziert.

Spezialgebiet: Überprüfung rückwirkend befristeter Anerkenntnisse

Ein häufiger Trick der Versicherer: Sie erkennen die Leistung an, befristen sie aber rückwirkend. Beispiel: „Wir erkennen an, dass Sie von Januar bis Dezember letzten Jahres berufsunfähig waren, jetzt aber nicht mehr.“ Das ist oft rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an befristete Anerkenntnisse massiv verschärft. Ein rückwirkendes befristetes Anerkenntnis ist in vielen Fällen unzulässig und führt rechtlich zu einem unbefristeten Anerkenntnis. Wir überprüfen Ihre alten Bescheide – oft lassen sich hier Renten für die Zukunft reaktivieren.


Phase 4: Wenn der Versicherer die Leistung einstellt (Nachprüfungsverfahren)

Hat der Versicherer einmal anerkannt (egal ob durch Urteil oder Erklärung), kann er die Zahlung nicht einfach stoppen. Das Nachprüfungsverfahren unterliegt strengsten Hürden, an denen Versicherer regelmäßig scheitern.

1. Formale Voraussetzungen

Der Versicherer muss eine Mitteilung machen, die den Vergleich des Gesundheitszustandes „damals“ (Anerkenntnis) und „heute“ (Einstellung) detailliert darlegt. Die bloße Behauptung „Es geht Ihnen besser“ reicht nicht. Fehlt der Hinweis auf Rechtsmittel oder die konkrete Tatsachenbegründung, ist die Einstellung unwirksam – die Rente läuft weiter.

2. Materielle Voraussetzungen

Der Versicherer muss beweisen (!), dass sich Ihr Gesundheitszustand so gebessert hat, dass die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit (meist 50 %) entfallen ist.

  • Beispiel: Hatte eine Verkäuferin Fußschmerzen, muss der Versicherer beweisen, dass sie den Fuß nun wieder so belasten kann, dass sie mehr als 50 % ihrer Tätigkeit ausüben kann.

3. Der Trick mit dem Berufswechsel

Oft versuchen Versicherer, die Leistung einzustellen, weil Sie einen neuen Job angenommen haben oder umschulen („Verweisung“). Aktuelle BGH-Rechtsprechung (2022): Auch bei einem Berufswechsel darf der Versicherer die Leistung nicht automatisch einstellen. Der neue Beruf muss der bisherigen Lebensstellung entsprechen (Einkommen, Ansehen). Ist der neue Job ein „sozialer Abstieg“ oder deutlich schlechter bezahlt, muss die Versicherung weiter zahlen – trotz Arbeit.

Handeln Sie sofort, wenn die Einstellung droht. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn prüft Ihren Einstellungsbescheid auf formale Fehler und setzt Ihre Rente gerichtlich durch.

Bernhard von Boehn Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht

Telefon Hannover: +49 (0)511 3003780
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