Zum Inhalt springen

Prozeßkostenhilfe

Prozesskostenhilfe und Risikoabsicherung bei schweren Personenschäden

Ihr Recht auf Entschädigung darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Ein schwerer Unfall oder ein ärztlicher Behandlungsfehler verändert das Leben in Sekundenbruchteilen. Wer mit Folgen wie einer Querschnittlähmung oder einem schweren Schädel-Hirn-Trauma kämpft, steht oft vor dem wirtschaftlichen Nichts. Auf der Gegenseite agieren mächtige Haftpflichtversicherer mit scheinbar unbegrenzten Ressourcen.

Viele Geschädigte scheuen den Gang vor Gericht, weil sie die enormen Kosten fürchten. Doch der Rechtsstaat bietet mit der Prozesskostenhilfe (PKH) ein wirksames Instrument für Waffengleichheit. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn geht noch einen Schritt weiter: Um auch das letzte Risiko auszuschließen, bieten wir bei hohen Streitwerten eine individuelle Risikoübernahme an.


1. Die staatliche Hilfe: Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe (PKH)

Die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) ist kein Almosen, sondern Ihr verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Sie übernimmt die Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Anwalts.

Die drei Säulen der Bewilligung

Damit das Gericht PKH gewährt, prüfen und begründen wir für Sie drei Voraussetzungen:

1. Persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit

Sie müssen die Kosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen können.

  • Einkommen: Es zählen nicht Ihre Brutto-Einkünfte, sondern das „einsetzbare Einkommen“. Hiervon werden hohe Freibeträge für Sie, Ihren Ehepartner und Kinder sowie Miete und Heizkosten abgezogen. Gerade bei Unfallopfern mindern zudem krankheitsbedingte Mehraufwendungen das Einkommen erheblich.

  • Schonvermögen (Das „Häuschen“): Eine der größten Ängste ist unbegründet. Ein selbst bewohntes, angemessenes Eigenheim zählt zum Schonvermögen (§ 90 SGB XII) und muss für den Prozess nicht verkauft oder belastet werden. Ihr Zuhause ist sicher.

2. Hinreichende Erfolgsaussicht

Wir müssen dem Gericht darlegen, dass Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht nimmt hier nur eine summarische Prüfung vor. Bei schwierigen medizinischen Fragen (z.B. Kausalität bei Geburtsschäden) darf die PKH nicht verweigert werden, nur weil das Ergebnis einer Beweisaufnahme noch offen ist.

3. Keine Mutwilligkeit

Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein. Das bedeutet: Ein verständiger Selbstzahler würde in Ihrer Lage das Risiko des Prozesses ebenfalls eingehen und nicht auf seine Rechte verzichten.


2. Die Gefahr: Das Kostenrisiko der Gegenseite (§ 123 ZPO)

Die staatliche PKH hat eine gefährliche Lücke: Sie deckt zwar Ihre eigenen Kosten und die Gerichtskosten, befreit Sie aber nicht von der Pflicht, im Falle einer Niederlage die Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten (§ 123 ZPO).

Das 1-Millionen-Euro-Risiko

Bei schweren Personenschäden summieren sich Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten schnell auf Streitwerte von über 1.000.000 Euro.

  • Gewinnen wir, zahlt die gegnerische Versicherung alles.

  • Verlieren wir, müssten Sie trotz PKH den Anwalt der Versicherung bezahlen.

Konkretes Rechenbeispiel:

Bei einem Streitwert von 1 Million Euro belaufen sich die erstattungspflichtigen Kosten für den gegnerischen Anwalt (Verfahrens- und Terminsgebühr, Pauschalen, MwSt.) auf 34.748,71 €.

Für einen geschädigten Menschen, der bereits in wirtschaftlicher Not ist, ist dieses Risiko von knapp 35.000 € existenzbedrohend. Die Angst davor führt oft dazu, dass berechtigte Ansprüche nicht geltend gemacht werden.


3. Die Lösung von Rechtsanwalt von Boehn: Übernahme des Kostenrisikos

Rechtsanwalt Bernhard von Boehn akzeptiert nicht, dass berechtigte Ansprüche an diesem Kostenrisiko scheitern. Unser Ziel ist es, dass kein Geschädigter aus Angst vor Armut auf sein Recht verzichtet.

Unser Angebot: Die Risiko-Freistellung

In Fällen mit überwiegender Erfolgsaussicht bieten wir Ihnen eine spezielle Honorarvereinbarung an.

  • Wir vereinbaren ein Erfolgshonorar, das nur im Siegesfall fällig wird.

  • Im Gegenzug übernehmen wir das Kostenrisiko der Gegenseite. Das bedeutet: Sollte der Prozess wider Erwarten verloren gehen, stellt die Kanzlei Sie von der Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten (im Beispiel die 34.748,71 €) frei.

Ihr Vorteil:

Sie führen den Prozess wirtschaftlich so sicher wie mit einer Vollkasko-Rechtsschutzversicherung. Ihr Eigenheim und Ihre Existenzgrundlage bleiben unangetastet.

Motivation:

Wir bieten dieses Modell an, weil wir von unserer Arbeit und der Durchsetzbarkeit Ihrer Ansprüche überzeugt sind. Bei schweren Personenschäden geht es nicht um juristische Spielereien, sondern um Ihre Lebensgrundlage. Wir sind bereit, dieses unternehmerische Risiko mit Ihnen zu teilen, um „Waffengleichheit“ gegen die Versicherungskonzerne herzustellen.


Handeln Sie jetzt – ohne Risiko

Lassen Sie sich nicht von hohen Streitwerten abschrecken. Wir prüfen in einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Ihr Fall für PKH und unser Risiko-Absicherungs-Modell geeignet ist.

Kontaktieren Sie uns:

Telefon: 0511 3003780

WhatsApp: 0151 56504553(nur Textnachrichten)

info@von-boehn.de
www.von-boehn.de