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Rechtsanwälte der Versicherungen

Wer schreibt die Kommentare? Wer schult die Sachbearbeiter? Und warum ist das für Sie relevant?

Autoren in eigener Sache

Wenn Gerichte entscheiden, greifen sie häufig zu juristischen Standardkommentaren und Handbüchern. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen: Die Autoren dieser Werke sind oft dieselben Anwälte, die ausschließlich Versicherungsunternehmen vertreten.

Das Problem: Wer die Kommentare schreibt, definiert die „herrschende Meinung“. Richter zitieren diese Werke – ohne zu wissen, dass der Autor im selben Rechtsstreit auf der Gegenseite steht.

Im deutschen Versicherungsrecht hat sich eine scharfe Dichotomie herausgebildet: Auf der einen Seite stehen Kanzleien, die ausschließlich Versicherer vertreten. Auf der anderen Seite Anwälte, die für Versicherungsnehmer und Geschädigte kämpfen. Diese Trennung ist kein Zufall – sie ist ökonomisch zwingend.

Die Großkanzleien der Versicherungswirtschaft

Einige Kanzleien haben sich vollständig auf die Vertretung von Versicherungsunternehmen spezialisiert. Sie übernehmen keine Mandate von Versicherungsnehmern – aus gutem Grund:

Das Panel-System

Große Versicherer bündeln ihre Rechtsberatung in sogenannten „Panels“ – Listen bevorzugter Kanzleien. Diese profitieren von einem stetigen Zufluss an Mandaten: von Massenschäden in der Kfz-Versicherung bis zu komplexen D&O-Prozessen. Im Gegenzug erwarten die Versicherer absolute Loyalität.

Die Logik dahinter: Eine Kanzlei, die heute einen Versicherer vor dem BGH vertritt, kann nicht glaubwürdig morgen gegen denselben oder einen anderen Versicherer argumentieren. Die Gefahr, durch einen Sieg auf Klägerseite das Geschäftsmodell der eigenen Hauptmandanten zu beschädigen, ist zu groß.

Strategic Litigation

Versicherer führen nicht jeden Prozess nur, um den Einzelfall zu gewinnen. Oft geht es darum, die Rechtsfortbildung zu steuern:

  • Ungünstige Fälle werden durch Vergleiche beendet, bevor sie zu negativen Präzedenzurteilen führen
  • Günstige Fälle werden bis zu den Obergerichten durchgefochten
  • Systematische Einflussnahme auf die Rechtsprechung durch gezielte Fallauswahl

Instrumente der Einflussnahme

1. Kommentare und Handbücher

In Deutschland haben Kommentare und Handbücher des Beck-Verlags einen quasi-offiziellen Status. Richter orientieren sich bei der Urteilsfindung maßgeblich an diesen Werken.

Die Konsequenz: Wer das Standardwerk schreibt, definiert die herrschende Meinung. Ein Autor kann in seinem Buch Argumentationslinien entwickeln, die die Position der Versicherer stärken – und diese später vor Gericht als „h.M.“ zitieren.

2. Schulung der Sachbearbeiter

Versicherer-Kanzleien schulen aktiv die Mitarbeiter der Schadenabteilungen. Seminare für „SchadenreguliererInnen aus den Bereichen KH und AH“ vermitteln Argumentationslinien, um Ansprüche von Geschädigten effektiv zu kürzen oder abzulehnen.

Praxisbeispiel: Seminarthemen wie „Der Sachschaden beim Verkehrsunfall“ oder „Kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung“ zeigen, wie Regulierer gegen Ansprüche von Geschädigten „munitioniert“ werden.

3. Der „Drehtür-Effekt“

Leitende Juristen wechseln von Versicherungsunternehmen in die spezialisierten Kanzleien. Ein ehemaliger „Leitender Justiziar im Fachstab Schaden“ bringt intimes Wissen über Reservepolitik, Regulierungsrichtlinien und interne Schwachstellen mit.

Prozessuale Taktik: Durchwachsene Bilanz

Die Versicherer-Kanzleien verfügen über erhebliche Ressourcen. Doch ihre prozessuale Taktik ist keineswegs unfehlbar. Im Gegenteil – sie schießen regelmäßig über das Ziel hinaus.

Päpstlicher als der Papst

Im Prozess versuchen diese Kanzleien, ihre Mandanten – die Versicherer – mit teilweise absurden Argumenten noch zu übertrumpfen. Sie schreiben für einen Auftraggeber, der sich in seiner ablehnenden Haltung bestätigt fühlen will. Das Ergebnis: Schriftsätze, die jede menschliche Regung vermissen lassen.

Das Problem: Richter sind Menschen. Sie sehen das Elend der Geschädigten – den querschnittsgelähmten Unfallopfer, die pflegebedürftige Mutter, den berufsunfähigen Familienvater. Mit unbarmherziger Härte macht man sich bei menschlich gebliebenen Richtern nicht gerade beliebt.

Wenn der Eifer schadet

Wer im Personenschadensprozess dem Schwerverletzten unterstellt, er übertreibe seine Beschwerden, oder wer dem Hinterbliebenen das Schmerzensgeld mit spitzfindigen Argumenten kürzen will, erntet oft richterliche Irritation. Gerichte, die täglich menschliche Schicksale beurteilen, erkennen den Unterschied zwischen sachlicher Verteidigung und zynischer Abwehr.

Unsere Beobachtung: Richter, die einfühlsam urteilen, reagieren auf überzogene Abwehrstrategien zunehmend allergisch. Die scheinbare Stärke der Gegenseite wird zur Schwäche, wenn sie das Gericht gegen sich aufbringt.

Schreiben für den Auftraggeber

Die Versicherer-Anwälte schreiben ihre Schriftsätze nicht für das Gericht – sie schreiben für den Sachbearbeiter beim Versicherer, der die Akte prüft. Dieser soll sehen: „Wir haben alles versucht.“ Ob das Argument vor Gericht trägt, ist zweitrangig. Hauptsache, der Mandant fühlt sich in seiner Ablehnungshaltung bestätigt.

Die Folge: Aufgeblähte Schriftsätze voller Einwände, die kein Richter ernst nimmt. Aber der Versicherer ist zufrieden – und zahlt die nächste Rechnung.

Weitere Schwächen der Gegenseite

  • Standardisierte Schriftsätze: Oft werden Textbausteine verwendet, die nicht auf den Einzelfall zugeschnitten sind
  • Massenabfertigung: Bei Panel-Kanzleien bearbeiten Associates dutzende Fälle parallel – individuelle Aufmerksamkeit leidet
  • Verzögerungstaktik: Prozesse werden in die Länge gezogen, um Kläger „mürbe“ zu machen – doch das Gericht erkennt dies oft
  • Selbstzitate: Wenn Anwälte ihre eigenen Kommentare zitieren, fällt das kritischen Richtern auf
  • Überheblichkeit: Die Gewissheit, für den „Größeren“ zu arbeiten, führt manchmal zu Nachlässigkeit

Unsere Erfahrung: Die großen Namen schrecken zunächst ab – aber im konkreten Prozess zeigt sich oft, dass der individuelle Sachverhalt wichtiger ist als der Briefkopf der Gegenseite.

Waffengleichheit herstellen

Als Versicherungsnehmer oder Geschädigter treten Sie gegen eine hochorganisierte Infrastruktur an. Doch das bedeutet nicht, dass Sie unterlegen sind:

Ihre Vorteile

  • Beweislast: In vielen Konstellationen liegt die Beweislast beim Versicherer (z.B. nach Anerkenntnis, bei Vorschäden)
  • Verbraucherfreundliche Rechtsprechung: Der BGH hat Versicherungsbedingungen vielfach zugunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt
  • Transparenzgebot: Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Versicherers (§ 305c BGB)
  • Einzelfallgerechtigkeit: Gerichte entscheiden den konkreten Fall – nicht nach Statistik oder „herrschender Meinung“

Was wir anders machen

Unser Trumpf: Völlige Aufklärung des Sachverhalts

Vor Prozessbeginn fordert Rechtsanwalt von Boehn sämtliche relevanten Akten nach der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 15 DSGVO) heraus. Das Ergebnis: Wir kennen den Sachverhalt aus dem Effeff – oft besser als die Gegenseite selbst.

Der Effekt: Zweckmäßiger Vortrag oder bewusste Auslassungen der Versicherer-Anwälte werden sofort entlarvt. Wenn die Gegenseite im Schriftsatz „vergisst“, was in der eigenen Akte steht, konfrontieren wir sie damit.

Diese Akten liegen uns vor Prozessbeginn vor

  • Versicherungsakte: Interne Vermerke, Schadenreserven, Korrespondenz mit Gutachtern, Regulierungsanweisungen
  • Personalakte des Arbeitgebers: Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse, BEM-Verfahren
  • Akten der Krankenkasse: Behandlungshistorie, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Leistungsbescheide
  • Akten der Berufsgenossenschaft: Unfallberichte, Durchgangsarztberichte, MdE-Feststellungen
  • Akten der Deutschen Rentenversicherung: Reha-Berichte, Erwerbsminderungsgutachten, Rentenbescheide
  • Prozessakten der Sozialgerichte: Urteile, Gutachten, Beweisbeschlüsse aus Parallelverfahren
  • Sämtliche Patientenakten: Hausärzte, Fachärzte, Kliniken, Notaufnahmen
  • Krankenakten der Reha-Einrichtungen: Stationäre und ambulante Rehabilitation, Entlassberichte
  • Akten der Therapeuten: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten
  • Akten der Versicherungsgutachter: Privatgutachten, Stellungnahmen, interne Bewertungen
  • Akten der Versicherungsdetektive: Observationsberichte, Videoaufnahmen, Bewegungsprofile – alles, was der Versicherer heimlich ermittelt hat

Das Ergebnis: Während die Gegenseite noch rätselt, welche Vorerkrankungen relevant sein könnten, haben wir den kompletten medizinischen und beruflichen Lebenslauf bereits ausgewertet. So wird aus dem vermeintlichen Goliath ein Gegner mit gläsernen Taschen.

Aktive Prozessführung: Wir schreiben die Beweisbeschlüsse

Viele Prozesse scheitern an unpräzisen Beweisbeschlüssen oder an Gerichten, die den Rechtsstreit verzögern. Unsere Strategie: Wir warten nicht ab, sondern formulieren die Beweisbeschlüsse selbst vor und reichen sie dem Gericht entscheidungsreif ein.

Der Vorteil: Das Gericht übernimmt häufig unsere Formulierungen. Die Beweisaufnahme läuft in die richtige Richtung. Die Gegenseite wird überrascht – und der Rechtsstreit beschleunigt.

Gegen Verzögerungstaktik: Wenn das Gericht den Rechtsstreit verschleppt, greifen wir ein. Mit vorformulierten Beweisbeschlüssen, Sachstandsanfragen und – wenn nötig – Verzögerungsrügen nehmen wir das Verfahren selbst in die Hand.

Weitere Vorteile unserer Strategie

  • Individuelle Fallanalyse: Jeder Fall wird einzeln geprüft – keine Textbausteine
  • Kenntnis der Gegenseite: Wir wissen, wie Versicherer-Kanzleien arbeiten – und wo ihre Schwachstellen liegen
  • Keine Scheu vor großen Namen: Der Briefkopf der Gegenseite ändert nichts an der Rechtslage
  • Konsequente Durchsetzung: Wir führen Prozesse bis zum BGH, wenn es der Fall erfordert durch Rechtsanwalt Keller, ein begnadeter Jurist

Fazit: David gegen Goliath?

Die Versicherungswirtschaft verfügt über eine beeindruckende juristische Infrastruktur. Doch Größe ist kein Garant für Erfolg. Im Gegenteil: Die Standardisierung, die Massenprozesse ermöglicht, ist im Einzelfall oft eine Schwäche.

Entscheidend ist: Wer auf Ihrer Seite steht, sollte ausschließlich Ihre Interessen vertreten – und nicht morgen für den Versicherer arbeiten. Bei uns ist das garantiert.

Versicherer lehnt ab?

Wir kennen die Strategien der Gegenseite – und wissen, wie man sie kontert.

Telefon: 0511 3003780

Kanzlei von Boehn | Rechtsanwalt Bernhard von Boehn

Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht

Burgdorf /Hannover | www.von-boehn.de