Schmerzensgeld Produkthaftung: OLG Hamm: Minderwertige Brustimplantate: Keine Haftung des französischen Versicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen

Das OLG Hamm hat entschieden, dass der französische Haftpflichtversicherer des in Frankreich ansässigen Unternehmens, das Brustimplantate unter Verwendung minderwertigen Industriesilikons hergestellt hat, nicht gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen haftet. Die heute 65 Jahre alte Klägerin ließ sich im April 2007 in einer Essener Klinik Brustimplantate des französischen Herstellers einsetzen, von dem im Jahre 2010 bekannt … Schmerzensgeld Produkthaftung: OLG Hamm: Minderwertige Brustimplantate: Keine Haftung des französischen Versicherers gegenüber in Deutschland geschädigten Patientinnen weiterlesen