Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes nicht für die Folgen eines Tanzunfalles haftet. Die Klägerin und der Beklagte sind miteinander bekannt und befanden sich gemeinsam auf einer Geburtstagsfeier. Die Klägerin tanzte kurz nach Mitternacht allein auf der Tanzfläche, als der Beklagte sie an ihren Händen ergriff und zum gemeinsamen Paartanz … Schmerzensgeld Versicherungsrecht: OLG Frankfurt: Keine Haftung des Tanzpartners bei freiwillig ausgeführtem Paartanz weiterlesen
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