Das OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass für die rechtliche Einordnung einer Verkehrsfläche als Grundstücksausfahrt oder als Einmündung einer Straße allein deren nach außen in Erscheinung tretende Verkehrsbedeutung maßgeblich ist. Ausbau und Gestaltung der Verkehrsfläche seien allein nicht entscheidend, könnten allerdings als äußere Kriterien Anhaltspunkte für die – maßgebliche – Verkehrsbedeutung sein. Schwierigkeiten bei der … Verkehrsrecht: OLG Hamm: Grundstücksausfahrt oder Straßeneinmündung: was tun bei unklar gestalteten Verkehrsflächen? weiterlesen
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