Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Fahrer eines Linienbusses den Bus nach dem Zustieg eines laut Schwerbehindertenausweis gehbehinderten Fahrgastes, dessen Einschränkung äußerlich nicht erkennbar ist und der den Busfahrer auch nicht um besondere Rücksichtnahme bittet, ohne besondere Rücksichtnahme anfahren darf, bevor der Fahrgast einen Sitzplatz eingenommen hat. Die seinerzeit 60 Jahre alte Klägerin bestieg … Verkehrsrecht: OLG Hamm: Haftung des Busfahrers bei Sturz eines gehbehinderten Fahrgastes im Linienbus? weiterlesen
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