Das OLG Koblenz hat in seinem ersten Urteil zum sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist. Die Beklagte ist Vertragshändlerin für Fahrzeuge der Marke Volkswagen. Die Klägerin erwarb bei der Beklagten mit Kaufvertrag vom 08.07.2014 einen Neuwagen der Marke VW, Modell Tiguan Sport & Style … Verkehrsrecht VW_Abgasskandal: OLG Koblenz: „Abgas-Skandal“: Vertragshändler haftet nicht für Täuschungshandlung des Autoherstellers weiterlesen
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