Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass im Falle einer „Mehrfachversicherung“ nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt verlangt werden kann, wobei unter Umständen eine bewusst abgeschlossene Mehrfachversicherung auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Ein Mann hatte nach einem Brandschaden seine Hausratversicherung auf 40.000 Euro in Anspruch genommen. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit dem Argument, … Versicherungsrecht: OLG Oldenburg: Mehrfachversicherung: Keine doppelte Auszahlung der Versicherungsprämie weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden