Das SG Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit einer Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert ist. Die 42jährige in Heilbronn wohnhafte Beamtin B. half Anfang November 2014 ihrem damals 87 Jahre alten Onkel und ihrer seinerzeit 82 Jahre alten Tante beim Sägen von Brennholz. Dieses war zum privaten Gebrauch durch Onkel … Versicherungsrecht: SG Heilbronn: Gefälligkeit unter Verwandten: Kein Versicherungsschutz für Unfall mit Motorsäge weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden