Übergangszuschuss ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung Das BAG hat entschieden, dass es sich bei der Leistung, die ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs als monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ erhält, um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelt, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt. Bei der früheren, … Arbeitsrecht Betriebliche Alterversorgung: BAG: Übergangszuschuss ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden