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Arbeitsrecht Betriebliche Alterversorgung: BAG: Übergangszuschuss ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung

Übergangszuschuss ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung

Das BAG hat entschieden, dass es sich bei der Leistung, die ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs als monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ erhält, um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handelt, die der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unterliegt.

Bei der früheren, inzwischen insolventen Arbeitgeberin des Klägers galt eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung eines Übergangszuschusses. Dieser sollte während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs gezahlt werden, wenn der Versorgungsberechtigte im unmittelbaren Anschluss an die aktive Dienstzeit bei der Arbeitgeberin pensioniert wird. Seit Januar 2015 bezieht der Kläger neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente vom PSV. Dieser ist der Auffassung, er müsse nicht für den Übergangszuschuss eintreten, weil es sich nicht um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung handele. Es fehle am erforderlichen Versorgungszweck.
Das LArbG Köln hatte der Klage stattgegeben.

Das BAG hat der Klage überwiegend stattgegeben.

Nach Auffassung des BAG knüpft der Übergangszuschuss an ein vom Betriebsrentengesetz erfasstes Risiko an. Er diene nicht der Überbrückung von Zeiträumen bis zum Eintritt des Versorgungsfalls. Vielmehr bezwecke er, den Lebensstandard des Arbeitnehmers mit Eintritt in den Ruhestand zu verbessern. Damit habe der Übergangszuschuss – auch wenn er lediglich vorübergehend gewährt wird – Versorgungscharakter.

Vorinstanz
LArbG Köln, Urt. v. 26.11.2015 – 7 Sa 534/15

Hinweis: Das BAG hat am 20.03.2018 über drei weitere gleichgelagerte Verfahren entschieden.

Gericht/Institution: BAG
Erscheinungsdatum: 20.03.2018
Entscheidungsdatum: 20.03.2018
Aktenzeichen: 3 AZR 277/16

Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 13/2018 v. 20.03.2018

Arbeitsrecht: BAG: Rückforderung einer Ausbildungsvergütung im Wege der Insolvenzanfechtung

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