Arbeitsrecht: LAG Hamm: Anrechnung einer pauschalen Zulage wegen Nachtarbeit auf Mindestlohn

Das LArbG Hamm hat entschieden, dass eine pauschale Zulage wegen Nachtarbeit mindestlohnwirksam ist und vom Arbeitgeber auf den geschuldeten Mindestlohn angerechnet werden kann. Neben einer Grundvergütung erhält die Klägerin monatlich eine Zulage von 119,34 Euro. Diese Zulage wurde im Juli 2014 als Ausgleichsbetrag vereinbart, da der Arbeitgeber eine Reduzierung der Zuschlagszahlungen wünschte, das Einkommen der … Arbeitsrecht: LAG Hamm: Anrechnung einer pauschalen Zulage wegen Nachtarbeit auf Mindestlohn weiterlesen