Das BVerwG hat entschieden, dass ein Polizist, der rechte Tätowierungen hat, den Hitlergruß zeigt und in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien aufbewahrt, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann. Der im Disziplinarklageverfahren beklagte Beamte steht als Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9) im Dienst des Landes Berlin. Im Jahr 2007 leitete die Staatsanwaltschaft verschiedene Ermittlungsverfahren ein, in denen dem Beklagten … Beamtenrecht: BVerwG: Nazi-Tattoo und Hitlergruß: Polizist wegen mangelnder Verfassungstreue aus Beamtenverhältnis entfernt weiterlesen
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