Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist. Die Klägerin, eine verbeamtete Lehrerin, begehrt im Berufungsverfahren eine höhere Erstattung von Übernachtungskosten, die anlässlich einer mehrtägigen Klassenfahrt einer 9. Klasse im Jahr 2013 … Beantenrecht: OVG Lüneburg: Höhere Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte in Niedersachsen weiterlesen
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