Verkehrsrecht: Auffahrunfall auf der Autobahn bei 38 km/h: Haftung 50 zu 50
Das OLG Brandenburg hat im Falle eines Auffahrunfalls entschieden, daß beide Fahrer zu 50% haften, wenn der vorausfahrende Fahrer auf der Autobahn ohne ersichtlichen Grund mit lediglich 38 km/h fährt und der auf das langsame Fahrzeug Auffahrende den Anscheinsbeweis eines Abstandsverstoßes nicht entkräften kann. Der klagende Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges fuhr auf der Autobahn 38 … Verkehrsrecht: Auffahrunfall auf der Autobahn bei 38 km/h: Haftung 50 zu 50 weiterlesen
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