Haftungsrecht: Landgericht Lüneburg weist Klage der Volkswagen AG ab
Die Volkswagen AG hatte eine Klage gegen eine Amateurreiterin eines Reitervereins in Celle erhoben. VW machte die Kosten der Lohnfortzahlung von über 5.000,00 Euro geltend. Die Amateurreiterin hatte sich aus Gefälligkeit bereit erklärt, ein Pony Korrektur zu reiten. Nach zwei Monaten ist die Halterin – Mitarbeiterin bei VW – beim ersten Versuch, auf das Pony…