Mitarbeiter-Ausfall nach Unfall: So holen Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zu 100 % zurück

Mitarbeiter-Ausfall nach Unfall: So holen Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu 100 % zurück
Wenn ein Mitarbeiter durch Fremdverschulden verunfallt, belastet das Ihr Unternehmen doppelt: Der Know-how-Verlust schmerzt, und die Entgeltfortzahlung läuft weiter. Viele Unternehmen verbuchen diese Kosten als unvermeidbar. Das ist ein Irrtum.
Gemäß § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geht der Schadensersatzanspruch des Mitarbeiters gegen den Schädiger kraft Gesetzes auf Sie als Arbeitgeber über.
Was wir für Ihr Unternehmen zurückholen:
Wir fordern nicht nur das Nettogehalt zurück. Unser Regress umfasst das gesamte Arbeitgeber-Brutto:

  • Das Bruttogehalt des verunfallten Mitarbeiters.
  • Sämtliche Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  • Anteilige Kosten für die betriebliche Altersvorsorge.
  • Kosten für Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen.

Expertise aus der Praxis: Wir vertreten bereits erfolgreich Regressansprüche für Mitarbeiter großer Industrieunternehmen (z. B. im Bereich Maschinenbau/MAN) und kennen die komplexen Anforderungen der Versicherungsabteilungen genau. Wenn Ihr Mitarbeiter unverschuldet verunfallt (z. B. auf dem Weg zur Arbeit oder in der Freizeit), sind Sie als Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Viele Unternehmen verbuchen dies als reinen Verlust. Doch die Rechtslage ist klar:

Entgeltregress prüfen: Erstkontakt via WhatsApp

Vorteil: „Schicken Sie uns einfach ein Foto des Unfallberichts oder der Krankschreibung – wir prüfen den Regressanspruch binnen 24 Stunden.