Rechtsanwalt von Boehn hat am ersten Fachanwaltslehrgang in Hannover im Jahr 2003 erfolgreich teilgenommen.
Dort saßen überwiegend Rechtsanwälte, die von den Versicherern aufgefordert wurden, den Fachanwaltstitel zu erwerben. Die Referenten selbst waren logischerweise keine Fachanwälte. Die Anerkennung hatte er zurückgestellt, weil zwischenzeitlich der Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeführt wurde und er diese Anerkennung bevorzugte. Nachdem es möglich war, 3 Fachanwaltstitel zu führen, hat er die Anerkennung 2010 erhalten. Das war möglich, weil er vorausschauend die notwendigen Fortbildungen für Versicherungsrecht absolvierte.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht vertritt von Boehn Verbraucher in Bereichen des Versicherungsrechts(z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kaskoversicherung, Gebäude- und Hausratsversicherung).
Der Schwerpunkt im Versicherungsrecht bildet das Personenversicherungsrecht und speziell die Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungsrechthannover.de
Hier zeichnet die Versicherungswirtschaft ein desaströs Bild. Freiwillig geht gar nichts. Und dauerhaft auch nicht. Statt dessen leistet der Berufsunfähigkeitsversicherer vorübergehend ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nach Ablauf der Leistungszeit wird gemauert. Es werden neue Atteste verlangt, versicherungsnahe Gutachter beauftragt. Suchen Sie selbst einmal Gutachteninstitute für Versicherungsmedizin. Diese Institute leben von den Aufträgen der Versicherer. Die Situation spricht für sich. Der Unterzeichner legt deshalb wert, daß die Begutachtung möglichst durch die MHH vorgenommen wird. Dabei achtet Rechtsanwalt von Boehn genau auf die Fragestellung.
Oft wird einfach grundlos abgelehnt. Der BU-Versicherer läßt es auf einen Prozeß ankommen. Rechtsanwalt von Boehn verklagt die Versicherung in der Regel an ihrem Sitz. Dort trifft man auf erfahrene Versicherungskammern, die den Prozeß zügig durchführen, kennen sie doch die taktischen Spielchen der Versicherer schon zu genüge. Anders wenn am Wohnsitz des Versicherten klagt. Da kann man sein blaues Wunder erleben. So kommt es vor, daß das Landgericht die sozialrechtliche Arbeitsunfähigkeit oder die Erwerbsunfähigkeit begutachten läßt. Oder der Gutachter versteht die Beweisfrage nicht.
Das LG Hannover hat eine sehr erfahrene Versicherungskammer unter den Vorsitzenden Kleybolte. Die macht ihre Sache gut. Aber auch die Arzthaftungskammer, die auch mit Versicherungsrecht betraut ist.
Haftpflicht der Ärzte und der Freien Berufe
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist das Haftungsrecht der Ärzte, Makler und Versicherungsagenten. Rechtsanwalt Bernhard von Boehn vertritt Patienten und Verbraucher bei der Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen gegen Ärzte, Makler und Versicherungsagenten und deren Versicherungen.
Neben der prozessualen Vertretung bietet die Kanzlei die außergerichtliche Beratung und Risikoanalyse in haftungsrechtlichen Fragestellungen an.
Im Überblick:
- Haftung der Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gutachter, Makler und Versicherungsagenten
- Allgemeine Haftpflicht
- Amtshaftung – Haftung der Bundesrepublik, der Länder, der Städte und Gemeinden und der Gerichte
- Private Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Produkthaftpflicht
- Versicherungsvertragsrecht
News aus dem Arbeitsrecht Versicherungsrecht Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht: BGH: Rückabwicklung einer Lebensversicherung (Rentenverwegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
- Versicherungsrecht: BGH: Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nachwirksamen Widerruf
- Verkehrsrecht: Schadensersatz: BGH: Eine formularmäßige Abtretung von Schadensersatzansprüchen muss klar formuliert sein
- Arzthaftungsrecht: BGH: Keine vor der Einwilligung in OP einzuhaltende „Sperrfrist“
- Arbeitsrecht: BAG: AU-Bescheinigung und Entgeltfortzahlung
- Arbeitsrecht: Rechtsstellung Schwerbehinderter und Behinderter im Arbeitsverhältnis
- Arbeitsrecht: BAG: Kündigung – Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit
- Verkehrsrecht: BGH: An Müllfahr-zeug mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn ein seitlicher Sicherheitsabstand nicht einge-halten werden kann
- Versicherungsrecht: BGH: Berufsunfähigkeitsversicherung: kein Raubbau an der Gesundheit, dieser Vortrag muss berücksichtigt werden
- Arzthaftung: BGH: Patientenakte: Widersprüchlich Einträge von Hebamme und Arzt
- Versicherungsrecht: BGH: 10 Jahre Rechtssprechung zum Widerrufsrecht bei Abschluß einer Lebensversicherung und und immer noch kein Ende
- Arzthaftung: BGH: Gericht darf Beweisfrage nicht selbst beantworten ohne aufzuzeigen, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt.
- Arbeitsrecht: EuGH: Urlaubsabgeltung auch bei vorzeitigem Ruhestand
- Arbeitsrecht: BAG: Schwerbehinderung: Kein AGG-Schutz bei laufendem Gleichstellungsantrag
- Gesetzliche Krankenversicherung: BSG: Krankengeld auch bei verspätet eingereichter Krankschreibung
- Verkehrsrecht; Kfz-Reparaturkosten: BGH präzisiert Werkstattrisiko
- Kirchliches Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Nur eingeschränkte Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsrichtlinien
- Gesetzliche Unfallversicherung: LSG Berlin Brandenburg: Kein Versicherungsschutz im Rahmen der Intensivierten Rehabilitationsnachsorge („IRENA“)
- Arbeitsrecht: BAG: Unwirksamkeit einer Rückzahlungsverpflichtung von Ausbildungskosten
- Verkehrsrecht: Nutzungsausfallentschädigung für 25 Tage
- Personenschaden: Hundebiss-Urteil: Kein Mitverschulden bei Streicheln des Tieres – Frau erhält 4.000 Euro Schmerzensgeld