Private Unfallversicherung – Fachanwalt für PUV-Recht | von Boehn

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Ihr Anspruch – unsere Expertise.
Invalidität korrekt bewerten lassen.

Fachanwalt für Versicherungsrecht. Bundesweit. Gegen alle großen Unfallversicherer.

DIE AUSGANGSLAGE

Die private Unfallversicherung soll finanzielle Sicherheit bieten, wenn ein Unfall bleibende Schäden hinterlässt. Doch die Realität ist oft ernüchternd: Versicherer operieren mit ablaufenden Fristen, schicken versichererfreundliche Gutachter und nutzen veraltete Bewertungsmethoden.

Rechtsanwalt Bernhard von Boehn vertritt Versicherte bundesweit gegen alle großen Unfallversicherer. Wir sorgen dafür, dass aus dem Versprechen Ihres Vertrags eine reale Leistung wird.

DIREKTER KONTAKT

Lassen Sie nicht zu, dass Formfehler oder verspätete Atteste Ihre Existenz gefährden.

Telefon: 0511 300 3780

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DIE ZENTRALE LEISTUNG

Invaliditätsentschädigung

Kernstück der PUV ist die Kapitalleistung oder Rente bei dauerhafter Invalidität. Die Höhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad – ermittelt über die Gliedertaxe (feste Prozentsätze für bestimmte Körperteile) oder durch individuelle ärztliche Begutachtung.

GLIEDERTAXE & NEUE STANDARDS 2022

Seit den neuen DGOU-Standards 2022 sind Abschläge von 20–40 % keine Seltenheit mehr. Wir prüfen jedes Gutachten auf Aktualität und legen Widerspruch ein, wenn Ihr Invaliditätsgrad zu niedrig angesetzt wurde.

DIE 15-MONATS-FRIST: DIE GEFÄHRLICHSTE HÜRDE

Die meisten Verträge enthalten eine strikte Ausschlussfrist: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt worden sein.

ACHTUNG

Viele Ärzte schreiben lediglich Diagnosen (z. B. „Trümmerbruch des Sprunggelenks“). Das reicht rechtlich nicht aus! Das Attest muss ausdrücklich Begriffe wie „Dauerschaden“, „Invalidität“ oder „bleibende Beeinträchtigung“ enthalten.

WANN DER VERSICHERER DIE FRIST NICHT VERWENDEN DARF

  • Er hat Sie nicht ordnungsgemäß über die Fristen belehrt (§ 186 VVG).
  • Er hat den Eindruck erweckt, die Frist sei bereits gewahrt.
  • Die Bearbeitung wurde so massiv verzögert, dass eine Fristwahrung unmöglich wurde.

PRIMÄR- VS. SEKUNDÄRSCHÄDEN

Versicherer versuchen oft, Sekundärschäden als „nicht unfallbedingt“ abzutun oder auf Vorerkrankungen zu verweisen.

  • Primärschaden: Unmittelbare Unfallfolge (z. B. Fraktur, Querschnitt). Direkter Kausalzusammenhang erforderlich.
  • Sekundärschaden: Mittelbare Folge (z. B. Arthrose nach Bruch, PTBS). Adäquater Kausalzusammenhang zum Primärschaden nötig.
  • Psychische Unfallfolgen: Wenn die psychische Reaktion eine organische Ursache hat (z. B. Nervenschaden), besteht oft Anspruch auf Leistung.

DIE BEWEISLAST

Ihre Beweislast:

Unfallereignis, Gesundheitsschaden, Invalidität und Einhaltung der 15-Monats-Frist.

Beweislast des Versicherers:

Will die Versicherung kürzen (z. B. wegen Alkohol, Drogen oder Mitwirkung von Krankheiten), muss sie das beweisen.

DIE 3-JAHRES-FRIST FÜR NEUBEWERTUNG

Bis zu drei Jahre nach dem Unfall haben Sie das Recht auf eine Neubewertung. Aber: Auch der Versicherer kann eine Neubewertung verlangen – gehen Sie diesen Schritt niemals ohne anwaltliche Begleitung.

WARUM KANZLEI VON BOEHN?

  • Spezialisierung: Fachanwalt für Versicherungsrecht.
  • Erfahrung: Über zwei Jahrzehnte Kampf gegen Versicherungsstrategien.
  • Prävention: Wir prüfen Ihre ärztlichen Atteste, bevor sie dem Versicherer zugehen.
  • Rechtsprechung: Wir nutzen aktuelle OLG- und BGH-Urteile für Ihr Recht.

Wir sorgen dafür, dass aus dem Versprechen Ihres Vertrags eine reale Leistung wird.

HABEN SIE EINEN UNFALL ERLITTEN?

Lassen Sie nicht zu, dass Formfehler oder verspätete Atteste Ihre Existenz gefährden. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser Ihre Chancen.

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